Neues Leistungsangebot: Coaching zur Umsetzung der Anforderungen des § 2b UStG

Startseite » Neuigkeiten » Neues Leistungsangebot: Coaching zur Umsetzung der Anforderungen des § 2b UStG

Der Gesetzgeber hat die Besteuerung der Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) mit der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) neu geregelt. Die bisherige Vorschrift knüpfte die Umsatzsteuerpflicht einer jPöR an das Vorhandensein eines Betriebs gewerblicher Art. Der seit 2017 gültige § 2b UStG geht dagegen davon aus, dass die jPöR grundsätzlich unternehmerisch tätig ist. Es sei denn, die in § 2b UStG genannten Kriterien lassen darauf schließen, dass es sich um nichtunternehmerische Tätigkeiten handelt.

Jede Kommune erbringt damit Leistungen in den verschiedensten Bereichen, die nach aktuellem Recht der Umsatzsteuer unterliegen:

  • Vermögensverwaltung (z.B. Vermietung von Turnhallen oder Aulen an Vereine)
  • Dienstleistungen (z.B. Mittagsverpflegung in Kindergärten, Eintrittsgelder in Schwimmbäder, Leistungen der Bauhöfe an Dritte)
  • Warenverkäufe (z.B. Familienstammbücher, Souvenirs, Publikationen, etc.)

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Durch die Änderungen im Umsatzsteuerrecht müssen Kommunen ihre Leistungen auf positive wie negative Auswirkungen analysieren.

Die arf GmbH hat hierfür ein Coaching entwickelt, dass Sie bei der Umsetzung fachlich unterstützt und für die zukünftigen Aufgaben der Umsatzsteuererklärung fit macht, auch im Verbundprojekt für mehrere Kommunen.

Wir bieten unseren Kunden eine systematische und strukturierte Vorgehensweise an, durch die sie ihre Aufgaben, Leistungen und Vertragsbeziehungen zeitsparend und sachgerecht bewerten.

Weiterhin unterstützen wir bei der Prüfung, ob sich aus der Veränderung von Vertragsbeziehungen Vorteile generieren lassen, d.h. wenn bei anstehenden Baumaßnahmen oder Anschaffungen im nicht ausschließlich hoheitlichen Bereich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vorsteuer (z.B. bei dem Neubau von Gebäuden oder dem Kauf eines Friedhofbaggers) bestehen und sich so eine frühere Umstellung oder ein Abwarten der Investition anbieten.

Die aus der neuen Regelung resultierenden notwendigen Anpassungen auf die Rahmenbedingungen und Prozesse müssen identifiziert werden (z.B. die Anpassung bestehender Verträge oder geänderte Buchungsroutinen). Dies gewährleistet, dass das involvierte Personal frühzeitig auf die Änderungen vorbereitet werden kann.

Angesichts der steuerrechtlichen, haushälterischen und politischen Risiken für Organisationen schlagen wir auch vor Maßnahmen für ein internes Kontrollsystem für Steuern (Tax Compliance Management System) einzurichten und entsprechend zu dokumentieren.

Unsere Erhebungstools zur Bewertung und Strukturierung der Leistungen bieten eine transparente und rechtssichere Umsetzung der Anforderungen des § 2b UStG. Wir analysieren Umsetzungsbedarfe sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer und prozessualer Seite. Durch den Coaching-Ansatz erfolgt ein optimaler Wissenstransfer an den Kunden.

Ergebnis der Analysen aus steuerlicher Bewertung und von Umsetzungsbedarfen ist ein auf die jeweilige Organisation zugeschnittener Maßnahmenkatalog aus sinnvollen Maßnahmen, um Anforderungen zeitgerecht umzusetzen und bestehende Risiken zu mindern bzw. zu vermeiden.

Für weitere Informationen oder ein individuelles Angebot können Sie uns jederzeit eine Anfrage an arf@arf-gmbh.de senden, Ansprechpartner ist Herr Marcus Dietrich.