Bilanzrecht für die Praxis 2007/2008

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Autoren: Helge C. Brixner

Die Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand orientieren ihr Rechnungswesen schon seit langer Zeit überwiegend an der doppelten Buchführung und müssen dabei je nach Rechtsform, in der sie geführt werden, Vorschriften des HGB, aber auch eigens erlassene Gesetze der Länder beachten, wobei sich die Frage nach der Normenhierarchie stellt. Daraus resultieren spezifische Bilanzierungs-, Bewertungs-, Ausweis- und Gliederungsangaben sowie Berichtspflichten. Im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags stehen Vermögensgegenstände, die bei privaten Wirtschaftsteilnehmern nur vereinzelt oder nicht vorkommen.