Seminar Abgrenzung von Erhaltungsaufwand zu Investitionen mit den kommunalen Vorgaben in Baden-Württemberg

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29.11.2016

Das Anlagevermögen in Baden-Württemberg ist in vielen Verwaltungen frisch aufgebaut oder wird noch bearbeitet. Dabei spielen die Abgrenzungsgrundsätze bei der Bewertung der Vermögensgegenstände eine wichtige Rolle – nicht nur für laufende neue Zugänge sondern auch für die Bewertung des bestehenden Vermögens. Vor allem im immobilen Vermögen sind nachträgliche Investitionskosten relevant für die Entwicklung des Anlagevermögens jeder Verwaltung.

Im Seminar erfahren Sie prasisnah die Abgrenzungskriterien und die Folgen der Investition für die Nutzungsdauer des betroffenen Vermögensgegenstandes.

Referentin: Monika Huber, Architektin Dipl. Ing. (FH), Fachwirtin Facility Management

Termin: 29. November 2016
Ort: Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg