Die Verwaltungsaufgaben mit einem aktuellen Anlageverzeichnis zu unterstützen, ist in vielen Kommunen schon längst tägliche Erfordernis. Theoretisch einfach – alles was Investition ist, müsste in das Vermögen. Wenn da nicht die Abgrenzungsfragen wäre…
Vor allem im laufenden Betrieb stellen sich zahlreiche Fragen, die durchaus unterschiedlich betrachtet werden können. Für Kommunen und Kommunalbetriebe in Baden-Württemberg bietet der Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. (vhw) dazu ein Seminar an. Als Dozentin beleuchtet Frau Monika Huber, Architektin und Seniorberaterin der arf GmbH Abgrenzung zwischen Investition und Unterhalt nach den Vorgaben der GemHVO-Doppik und des HGB.
Termin: 07. Juni 2016, Stuttgart