Vom 28. bis 30.8.2019 fanden der Steuerfachtag, sowie die Tagung Kommunalfinanzen des Kommunalen Bildungswerks e.V., in Berlin statt. Unser Kollege Herr Dietrich nahm teil und konnte die neuesten Informationen und Themen mitnehmen, welche derzeit die Kämmereien in vielen Kommunen interessieren. Insgesamt waren etwa 140 Teilnehmer angemeldet.
Beim Steuerfachtag kam vorwiegend das Thema der Umsetzung des §2b Umsatzsteuergesetz auf. Insbesondere ging es um aktuellen Umsetzungsfragen des § 2b UStG in der behördlichen Praxis. Die Mehrheit der Kommunen hat zur Verlängerung der Anwendung der alten Rechtslage optiert. Die Stadt Beelitz hingegen stellte sich bereits frühzeitig der neuen Rechtslage und wendet diese bereits seit 2017 an. Der Referent zeigte auf, wie die Kämmerei an die Herausforderung herangegangen ist und insbesondere hierbei auch die Beschäftigten mit einbezogen hat. Der Fachtag wurde abgerundet durch die Darstellung, welche Auswirkungen die Umsetzung auch auf Haushalt und Organisation hat.
An den zwei folgenden Tagen ging es dann um aktuelle Entwicklungsfragen der Kommunalfinanzen. Ausgehend von der Darstellung des KfW-Kommunalpanels 2019, dass in den letzten 5 Jahren bundesweit ein kommunaler Finanzierungsüberschuss bestanden hat und im Jahr 2018 den Rekordwert von 15,7 Mrd. € erreichte, zeigten die Erhebungen auch, dass die finanzielle Lage der Kommunen doch weiterhin kritisch zu betrachten ist. Hohe Rückstände bei den Investitionen und steigende Sozialausgaben zeigen deutlich, dass die Probleme vielfältiger und komplexer werden. In den folgenden Vorträgen wurden daraufhin die Praxisfragen aufgegriffen und Lösungswege gezeigt, wie mit dem Spagat zwischen steigenden Ausgaben und Konsolidierungsbestrebungen umgegangen werden kann. Die Ansätze sind hier vielfältig: Strategische Haushaltsplanung und Budgetierung kamen dabei ebenso zur Sprache wie Unterstützungen durch die Landesseite z.B. i.R. von Entschuldungshilfen oder digitale Lösungen für die Kreditfinanzierung. Weiteres Thema war auch die Reform des Grundsteuerrechts: Dringlich ist hier die Frage des Fortschritts der Reformbestrebungen, da bundesverfassungsrechtlich verfügt wurde, dass bei fehlender Neuregelung bis zum 31.12.2019 die Grundsteuer danach ersatzlos wegfällt. Diese bildet jedoch neben der Gewerbesteuer das zweite wichtige finanzielle Standbein für die kommunalen Verwaltungen. Des Weiteren gab es aber auch durchaus praktischere Themen: Ein Vortrag zur Umsetzung der E-Rechnung in der Stadt Gießen zeigte auf, wie die internen Arbeitsprozesse für eine zügige Bearbeitung umgestaltet wurden und somit letztendlich auch zu einer gesteigerten Liquiditätssicherheit beitragen können.
Wer sich zukünftig auch für diese Tagungsreihe interessiert, findet diese unter der Internetpräsenz des kbw e.V..