Seminar Abgrenzung Erhaltungsaufwand/Investition Hessen und Rheinland-Pfalz

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19.12.2017

Mit der Umstellung auf die Doppik hat sich die Definition von ‚Investitionen‘ geändert. Die Regelungen in den einzelnen Ländern lehnen sich im Wesentlichen an das HGB und auch an das Steuerrecht an. Doch die Diskussionen zeigen, dass es ein Thema mit zahlreichen Fallstricken ist. Da bereits bei der Haushaltsplanung die Entscheidung – Investition oder Aufwand – getroffen werden muss, sind nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung betroffen. Im Seminar werden mit Ihnen die gesetzlichen Grundlagen besprochen, Hilfestellungen für die Planung und die Buchungen gegeben und an Beispielen erläutert.

Bei der Abgrenzung von Herstellungsaufwand (Investitionen) und Erhaltungsaufwand, geht es auch darum, die ‚Investition‘ in der Anlagenbuchhaltung abzubilden und sie gegebenenfalls weiter zu untergliedern, um die rechtlichen Anforderungen an den Einzelausweis von ‚Vermögensgegenständen‘ sicher zu stellen. Auf Sonderfälle wie Umgang mit der Behandlung von Abbruchkosten, Softwareupdates wird eingegangen.

Referentin des Seminars ist Dipl.-Oec. Lieselotte Steup. Die Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin hat langjährige Erfahrung in der Beratungs- und Prüfungstätigkeit im öffentlichen Dienst.

Termin: 19. Dezember 2017
Ort: Hofheim, Hessen
Referentin: Lieselotte Steup, arf GmbH