Seminar Abgrenzung Erhaltungsaufwand/Investitionen in Baden-Württemberg

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12.12.2017

Eigentlich wäre die Unterscheidung einfach: alles, was nicht Investition ist, ist Erhaltungsaufwand. Alle Länderregelungen lehnen sich stark an dem HGB und dem Steuerrecht an. Doch die Diskussionen zeigen, dass es ein Thema mit zahlreichen Fallstricken ist. Im Seminar erfahren Sie von den Abweichungen in den Vorgaben zur kommunalen Anlagenbuchführung in Baden-Württemberg. Außerdem erfahren Sie, wie erfolgswichtig vor allem die Kommunikation der Bau- und Finanzabteilungen ist – die Unterscheidungskriterien sollten zur gegenseitigen Beratung auf beiden Seiten bekannt sein.

Dabei geht es nicht nur darum, eine eingegangene Rechnung richtig zu platzieren. Um Geldmittel zum Zeitpunkt des Bedarfs zur Verfügung zu haben, müssen Investitionen bereits bei der Haushaltsanmeldung langfristig eingeplant werden, Unterhaltsbudgets müssen trotz schwieriger Haushaltslagen auskömmlich ausgestattet sein. Je nach strategischem Ziel können Maßnahmen so ausgestaltet werden, dass sie in die gewünschte Kategorie fallen.

Im Seminar werden die Unterscheidungskriterien herausgearbeitet, praxisnahe Tipps sollen die Einordnung unterstützen. Bei der Auswertung von Maßnahmen geht es oft nicht nur um die Unterscheidung von Investition zu Aufwand sondern auch darum, eine Investition weiter zu unterteilen. Ziel ist dabei die korrekte Bildung von Vermögensgegenständen. Auf zahlreiche Sonderfälle wie Abbruch, Leasing, an Versorger übergebene Straßenbeleuchtungen, Softwareupdates… wird eingegangen.

Referentin ist Monika Huber. Die Architektin, Dipl- Ingenieurin (FH) und Facility Managerin hat ihren beruflichen Schwerpunkt auf der Erfassung, Dokumentation und Bewertung des kommunalen Anlagevermögen sin Kommunen und kirchlichen Organisationen.

Termin: 12. Dezember 2017
Ort: Stuttgart
Referentin: Monika Huber